Dr. Kendzia - Zahnarztpraxis in Fußgönheim. - Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung


 
 
 

Sprechstunde

Montag bis Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

 

Montag, Dienstag 

und Donnerstag:

 

13:30 bis 17:30 Uhr

 

Terminvereinbarung

Tel: 06237 / 92 90 33

Info-Video der KZBV zur Vorsorge von Kindern und Jugendlichen

KZBV informiert unterhaltsam.

 

Einmal etwas anders. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat ein informatives Video auf YouTube eingestellt, dass wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Es erklärt ganz einfach wie Vorsorge vom Säugling bis zum 18-jährigen ablaufen soll und welche Möglichkeiten und weitere Informationen man noch erhalten kann. Wir stehen voll dahinter.

 

Gute Unterhaltung

„Need dentistry“ und „want dentistry“

ln der Zahnmedizin gibt es für eine Befundsituation oft mehrere wissenschaftlich abgesicherte Therapiealternativen, die sich im Hinblick auf die Kosten erheblich unterscheiden können.

Bei der Entscheidung über die Therapie wird ein zentraler Zielkonflikt des Gesundheitswesens sichtbar: Auf der einen Seite steht der Wunsch nach bestmöglicher Gesundheitsversorgung, auf der anderen steht der Zwang zu Begrenzungen, die das System auch in einer Phase demografischen Wandels finanzierbar halten. Gerade in Zeiten dynamischen medizinisch-technischen Fortschritts drängt sich an diesem Punkt die ethische Frage auf, welche Leistungen von der Solidargemeinschaft getragen werden, und wo die Grenzen der Solidarität liegen. Die Zahnärzteschaft hat sich dieser Diskussion schon früh gestellt und Antworten gefunden: mit der Unterscheidung zwischen „need dentistry'' und „want dentistry". „Need dentistry" deckt das medizinisch Notwendige über einen Grundleistungskatalog ab, der die Chance auf ein zahngesundes Leben eröffnet. Mit der Möglichkeit von Mehrkostenvereinbarungen und dem Festzuschusssystem für Zahnersatz steht den gesetzlich Versicherten aber auch die Tür offen zur „want dentistry", bei der individuelle, oft ästhetisch motivierte Wünsche des Patienten im Vordergrund stehen. Die Festlegung des Grundleistungskataloges wurde im gesellschaftlichen Konsens getroffen. Viele gesetzlich Krankenversicherte nehmen im Sinne der „want dentistry" private zahnmedizinische Leistungen in Anspruch. Allerdings sind diese privaten Leistungen ganz klar von den so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) zu unterscheiden und abzugrenzen. Denn anders als bei IGeL sind in der „want dentistry'' ebenso wie in der „need dentistry" zwei Voraussetzungen immer gegeben, wenn eine Leistung erbracht wird: Erstens muss eine Behandlungsnotwendigkeit gegeben sein und zweitens muss es sich um eine fachlich anerkannte Therapiealternative handeln. „Need- und want dentistry" entsprechen dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gehen die Leistungen der „want dentistry“ über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftlich notwendige Versorgung hinaus.