Dr. Kendzia - Zahnarztpraxis in Fußgönheim. - Verfahrensverzeichnis


 
 
 

Sprechstunde

Montag bis Freitag:

08:00 bis 12:00 Uhr

 

Montag, Dienstag 

und Donnerstag:

 

13:30 bis 17:30 Uhr

 

Terminvereinbarung

Tel: 06237 / 92 90 33

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Das BDSG schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat: 

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle:

Zahnarztpraxis 
Dr. med. dent. Gregor Kendzia
Bahnhofstraße 41
67136 Fußgönheim

2. Geschäftsführer:

Dr. med. dent. Gregor Kendzia

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung

Dr. med. dent. Gregor Kendzia

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:

Die Praxis von Dr. med. dent. Gregor Kendzia ist eine Zahnarztpraxis und in den folgenden Gebieten tätig:

- Behandlungen
- Vorsorge
- Kosmetik
- Cerec
- Füllungen
- Zahnbetterkrankungen
- Zahnersatz
- Chirurgie
- Zahnfehlstellungen

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt ausschließlich zur Ausübung der vorstehend angegebenen Zwecke sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben.

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien:

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit es sich um natürliche Personen handelt und soweit diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke erforderlich sind:

- Kunden, Lieferanten, Interessenten (i.w. Firmen-, Namens- und Adressdaten, Identifikations- und Bonitätsdaten, Vertragsdaten soweit zur Vertragsabwicklung erforderlich, Umsatz-, Zahlungs- und Leistungsdaten, Steuerungsdaten ggf. sonstige Daten, die für die ordnungsgemäße und sachgerechte Beratung und Abwicklung erforderlich sind)
- Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber, ehemalige Mitarbeiter, Ruheständler/Rentner/Pensionäre, Unterhaltsberechtigte sowie Angehörige (i.w. Bewerbungsdaten wie Angaben zum beruflichen Werdegang, zur Ausbildung und zu Qualifikationen, evtl. Vorstrafen; Vertrags-/Stamm- und Abrechnungsdaten einschließlich Daten zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, zur Lohnsteuer und Sozialversicherung; Angaben zu Privat- und Geschäftsadresse, Tätigkeitsbereich; Transaktions- und Leistungsdaten; Name und Alter von Angehörigen wo für Sozialleistungen relevant; Bankverbindungsdaten, dem Mitarbeiter anvertraute Vermögensgegenstände; Kontaktinformationen; Mitarbeiterstatus; Qualifikationen; Mitarbeiterbeurteilungen; beruflicher Werdegang; Gesundheitsdaten; Notfallkontaktdaten wie vom Mitarbeiter gemachte Angaben zu ausgewählten Personen, die im Notfall kontaktiert werden sollen, zu Zwecken der Personalverwaltung und -steuerung, der Kommunikation sowie der Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen)
- Vertreter/Niederlassungen (i.w. zur Verwaltung und Steuerung, zur Kommunikation sowie zur Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen, Bankverbindungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten, Namens-, Adress-, Vertrags- und Steuerungsdaten
- Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen auch soweit es sich dabei um juristische Personen handelt (i.w. Kontaktkoordinaten wie Adresse, Telefon-, Fax- und E-Mail-Daten sowie Betreuungsinformationen)

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, externe Auftragnehmer entsprechend § 11 BDSG sowie externe Stellen und interne Abteilungen von der Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Gregor Kendzia zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten:

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungsfristen und -pflichten erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:

- Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z.Zt. nicht geplant.
- Falls doch eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR erfolgen sollte, werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Dabei wird durch geeignete Maßnahmen gewährleistet, dass die datenschutzrechtlichen Befugnisse der betroffenen Personen gewahrt sind.